Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von
365 Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird.
Bei der späteren Kennzeichenzuteilung müssen der Reservierungsname und der Haltername übereinstimmen.
Falls Sie die Zulassung im Internet
(iKFZ) beantragen wollen benötigen Sie unbedingt den 8-stelligen Reservierungs-PIN, den Sie am Ende dieses Reservierungsvorganges unter dem Begriff "Reservierungs-Nr." finden werden.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 Euro (Reservierung) +
10,20 Euro (Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Datenschutzhinweis
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