Als Dachgeschosswohnungen sind hier nur Wohnungen mit Dachschrägen gemeint. Wohnungen in obersten Geschossen in Objekten mit Flachdächern sind dem jeweiligen Geschoss
z.B. 8 zuzuordnen. Die Stichprobe beinhaltet keine Wohnungen in Kellergeschossen sowie keine, die als Penthouse erfasst wurden.
Die meisten neueren Wohnungen (Baujahr nach ca. 1990) im Erdgeschoss verfügen über ein Sondernutzungsrecht an einer Terrasse mit anteiligem Garten.