Erläuterungen zur Geschosslage

Objekte mit mehr als vier Geschossen wurden nicht errichtet.

Als Dachgeschosswohnungen sind hier nur Wohnungen mit Dachschrägen gemeint. Wohnungen in obersten Geschossen in Objekten mit Flachdächern sind dem jeweiligen Geschoss z.B. 3 zuzuordnen. Die Stichprobe beinhaltet allerdings keine Wohnungen, die als Penthouse erfasst wurden.

Die meisten Wohnungen im Erdgeschoss verfügen über ein Sondernutzungsrecht an einer Terrasse mit anteiligem Garten.